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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 1. November 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Imbirnaya Chechevitsa Reisen GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend "IC Reisen", "wir" oder "uns") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" oder "Reisender") über die Vermittlung und/oder Erbringung von Reiseleistungen.

1.2 Diese AGB werden Bestandteil des zwischen IC Reisen und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Reiseangebote auf unserer Website, in Broschüren oder anderen Werbemitteln stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

2.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IC Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch IC Reisen zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Reisebestätigung oder Rechnung, die dem Kunden per E-Mail oder Post zugesandt wird.

3. Bezahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug ist IC Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. auf der Website sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IC Reisen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierungskosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IC Reisen unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IC Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IC Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen.

5.3 IC Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
  • 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
  • bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IC Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5 IC Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit IC Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

6.2 Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann IC Reisen ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Dieses Entgelt entfällt, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil IC Reisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung IC Reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 IC Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

  1. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

8.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat IC Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

IC Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von IC Reisen beruht. Kündigt IC Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat IC Reisen zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von IC Reisen mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit IC Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von IC Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von IC Reisen vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel an IC Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von IC Reisen zur Kenntnis zu bringen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er IC Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IC Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von IC Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.2 Die deliktische Haftung von IC Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.3 IC Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IC Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 IC Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden.

13. Datenschutz

Die für die Abwicklung des Reisevertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden von IC Reisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IC Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Kunde kann IC Reisen nur an dessen Sitz verklagen.

14.3 Für Klagen von IC Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IC Reisen vereinbart.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Streitbeilegungsverfahren

IC Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sollte ein solches Verfahren nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für IC Reisen verpflichtend werden, wird der Kunde hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

Reiseveranstalter:
Imbirnaya Chechevitsa Reisen GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland

Tel: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: imbirnaya-chechevitsa.com

Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789

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E-Mail: [email protected]

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